Wenn sich eine Spielerin oder ein Spieler beim Training verletzt, ist es ratsam, eine Sport-Schadenmeldung auszufüllen. Normalerweise bezahlt die eigene Krankenversicherung alle Kosten, die durch die Verletzung entstanden sind. Es kann aber Ausnahmefälle geben, in denen die Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt, z.B. bei Zahnersatz oder aufwändigen Reha-Maßnahmen oder gravierenden Folgeschäden. In diesen Fällen ist es möglich, von der Sporthilfe Kosten ersetzt zu bekommen. Dafür muss aber der Unfall zeitnah gemeldet werden. Das ist auch empfehlenswert, wenn die Folgen noch nicht umfassend absehbar sind.
Trainerinnen und Trainer/Übungsleiterinnnen und Übungsleiter sind über die VBG (Verwaltungsberufsgeossenschaft) während ihrer Ausübung (Training/Spiele) versichert.